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  • Steuerbefreiung bei der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen
    Errichtet eine Privatperson eine Photovoltaik-Anlage und speist den überschüssigen Strom ins Stromnetz ein, kann es zu Steuerpflichten kommen.
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  • Umsatzsteuer bei Ärzten
    Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit.
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  • Energiekostenzuschuss 2
    Die Bundesregierung hat die ersten Grundsätze für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses 2 veröffentlicht.
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  • Steuerliche Neuerungen 2023
    2023 hat der Gesetzgeber neue Begünstigungen für Investitionen und Steuersenkungen vorgesehen. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.
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  • Mitarbeitergewinnbeteiligung und Teuerungsprämie
    Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.
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  • Vorsteuerabzug bei Kauf einer Wohnung
    Beim Kauf einer Wohnung konnte Vorsteuer abgezogen werden, weil diese nicht direkt der Tochter der Käuferin überlassen wurde, sondern durch den Ehemann der Käuferin, der als Mieter fungierte.
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  • Ausländische Vermietungseinkünfte in Österreich
    Wird eine im Ausland befindliche Wohnung von einem in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen vermietet, sind die Mieteinnahmen sowohl im Ausland als auch in Österreich zu berücksichtigen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
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  • Auswirkungen der Erhöhung der Zinssätze durch die EZB
    Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum neuerlich um 0,5 %-Punkte erhöht, weshalb diese erstmals seit 2008 bei 3,0 % liegen.
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  • ImmoESt: Kaufpreisaufteilung bei der Herstellerbefreiung
    Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen meist einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen.
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  • Umsatzsteuer: Strenge Formalismen beim Dreiecksgeschäft
    Bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften muss der mittlere Unternehmer („Erwerber“) genau auf die geforderten Formalvorschriften achten.
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