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  • Corona Info
    Info 2 - Hilfspakete für Unternehmer
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  • CORONA-VIRUS: Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft (Stand 16. März 2020)
    Die für die Bevölkerung geltenden Vorschriften sind auch für jede landwirtschaftliche Betriebsführerin und jeden landwirtschaftlichen Betriebsführer maßgebend.
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  • Corona-Virus: Erleichterungen bei der steuerlichen Außenprüfung
    Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, können ausgesetzt oder unterbrochen werden.
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  • Apotheken: Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln
    Verwendung unversteuerten Alkohols für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln möglich – vorerst befristet bis 30.4.2020.
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  • Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren verlängert
    Die Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren wurde verlängert.
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  • COVID-19 – Altersteilzeit
    Unterbrechung des Dienstverhältnisses als Folge von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 schaden der vereinbarten Altersteilzeit nicht.
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  • Steuerbefreiung für Corona-Hilfen
    Laut dem Finanzminister werden Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise steuerfrei gestellt.
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  • Abbau von Urlaub und Zeitausgleich
    Arbeitgeber können von Arbeitnehmern den Abbau von Urlaub und Zeitausgleich einseitig verlangen, wenn sie von Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen betroffen sind.
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  • Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse
    Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.
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  • Private Nutzung des Firmen-Kfz
    Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH die Kosten der Privatnutzung des KFZ ersetzt, kommt es zu keiner Erhöhung der Lohnnebenkosten oder der Einkommensteuer, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
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WT Gruber Steuerberatung GmbH Salzburger Straße 5 4840 Vöcklabruck E-Mail: office(kwfat)wtgruber(kwfdot)at Tel.: +43 7672 24175
WT-Gruber Steuerberatung