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  • Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren verlängert
    Die Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren wurde verlängert.
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  • COVID-19 – Altersteilzeit
    Unterbrechung des Dienstverhältnisses als Folge von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 schaden der vereinbarten Altersteilzeit nicht.
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  • Steuerbefreiung für Corona-Hilfen
    Laut dem Finanzminister werden Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise steuerfrei gestellt.
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  • Abbau von Urlaub und Zeitausgleich
    Arbeitgeber können von Arbeitnehmern den Abbau von Urlaub und Zeitausgleich einseitig verlangen, wenn sie von Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen betroffen sind.
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  • Keine Außerbetriebnahme der Registrierkasse
    Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten (vorübergehenden) Betriebsschließungen, haben sich auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Registrierkasse Fragen ergeben.
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  • Private Nutzung des Firmen-Kfz
    Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH die Kosten der Privatnutzung des KFZ ersetzt, kommt es zu keiner Erhöhung der Lohnnebenkosten oder der Einkommensteuer, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
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  • Meldepflicht von grenzüberschreitenden Geschäftsfällen ab 1.7.2020
    Mit dem EU-Meldepflichtgesetz wurde eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen sowie den EU-weiten automatischen Informationsaustausch über derartige Gestaltungen festgelegt.
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  • Fremdwährungskursverluste bei privaten Grundstücksveräußerungen
    Ein Kursverlust aus einem Fremdwährungskredit für die Anschaffung einer vermieteten Eigentumswohnung kann selbst bei Regelbesteuerung nicht geltend gemacht werden.
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  • 10 Jahre Verjährung bei vorsätzlicher Abgabenverkürzung
    Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall fünf Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf zehn Jahre
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  • Auch Vereine unterliegen dem WiEReG
    Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor.
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WT Gruber Steuerberatung GmbH Salzburger Straße 5 4840 Vöcklabruck E-Mail: office(kwfat)wtgruber(kwfdot)at Tel.: +43 7672 24175
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