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  • Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen
    Beim Verkauf von Grundstücken ist aus steuerlicher Sicht relevant, ob „private Grundstücksveräußerungen“ vorliegen, auf die die 30%ige Immo-ESt anzuwenden ist, oder ob gewerbliche Einkünfte erzielt werden, die mit dem bis zu 55%igen Einkommensteuertarif zu besteuern sind.
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  • Anpassung der Sachbezugswerteverordnung bei Firmen-PKW
    Bei der Sachbezugswerteverordnung für die Privatnutzung von Firmen wurden die CO2-Emissionsgrenzwerte angepasst und die Berechnung des Sachbezuges bei Vorführkraftwagen neu geregelt.
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  • Bezahlung von Strafen eines Dienstnehmers
    Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der EU verhängt werden, sind steuerlich sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer nicht abzugsfähig.
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  • Meldepflicht von Honoraren nicht vergessen!
    Unter gewissen Voraussetzungen haben Unternehmer Meldepflichten an das Finanzamt im Zusammenhang mit Vergütungen an bestimmte Gruppen von Selbständigen (z.B. Aufsichtsratsmitglieder, Versicherungsvertreter, Vortragende) und für bestimmte Zahlungen ins Ausland zu beachten.
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  • Überrechnung von Vorsteuer-Guthaben – Liquiditätsvorteile nutzen!
    Mit einem Leistungserbringer kann vereinbart werden, dass lediglich der Nettobetrag direkt beglichen wird, der Umsatzsteuerbetrag hingegen durch Überrechnung des Vorsteuerguthabens auf das Steuerkonto des Leistungserbringers bezahlt wird.
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  • Änderungen bei der Werbeabgabe ab 1.1.2020
    Bei der Werbeabgabe wurden Vorteile für Unternehmen beschlossen, deren werbeabgabenpflichtige Entgelte € 10.000 pro Jahr nicht übersteigen. Unternehmen, deren werbeabgabenpflichtige Umsätze diesen Wert insbesondere unterjährig übersteigen, müssen hingegen mit einem höheren Verwaltungsaufwand rechnen.
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  • Private Nutzung des Firmen-Kfz
    Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH die Kosten der Privatnutzung des KFZ ersetzt, kommt es zu keiner Erhöhung der Lohnnebenkosten oder der Einkommensteuer, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
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  • Meldepflicht von grenzüberschreitenden Geschäftsfällen ab 1.7.2020
    Mit dem EU-Meldepflichtgesetz wurde eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen sowie den EU-weiten automatischen Informationsaustausch über derartige Gestaltungen festgelegt.
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  • Fremdwährungskursverluste bei privaten Grundstücksveräußerungen
    Ein Kursverlust aus einem Fremdwährungskredit für die Anschaffung einer vermieteten Eigentumswohnung kann selbst bei Regelbesteuerung nicht geltend gemacht werden.
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  • 10 Jahre Verjährung bei vorsätzlicher Abgabenverkürzung
    Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall fünf Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf zehn Jahre
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