Corona Info
Info 2 - Hilfspakete für Unternehmer
Zur Sicherung der Liquidität werden Überbrückungskredite und Kreditgarantien vom Bund gewährt.
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden gestundet - wir empfehlen daher, die Abgaben und Steuern zwar zu melden, gleichzeitig aber auch ein Stundungsansuchen mit Hinweis auf das Corona-Hilfspaket einzureichen und diese zur Sicherung der Liquidität vorerst nicht zu bezahlen.
Kurzarbeit - es wir möglich werden, dass innerhalb von 48 Stunden Kurzarbeit beantragt und genehmigt werden kann - diese soll sehr flexibel ausgestaltet werden - Reduzierung bis zu 100 % der Arbeitsleistung - der Mitarbeiter soll zwischen 80 und 90 % des Nettobezugs vergütet bekommen (im Ausmaß der Arbeitsreduktion). Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Arbeitsplatzes und hat diese Regelung sowohl für den Unternehmer als auch den Dienstnehmer Vorteile.
Für Härtefälle sollen eigene Maßnahmen ausgearbeitet werden.
Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten - die Veröffentlichung ist für Montag/Dienstag geplant.
Wir halten Sie am Laufenden und werden Sie weiterhin informieren, bzw. stehen ab Montag wieder für Sie zur Verfügung (einige Mitarbeiter - vor allem mit Kinderbetreuungspflichten arbeiten im Home-Office, daher ersuche ich um Verständnis für gewisse Verzögerungen).