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  • Erkennen von umsatzsteuerlichen Reihengeschäften
    Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte richtig zu beurteilen, ist nicht einfach. Die Zuordnung der bewegten Lieferung hinsichtlich eines Zwischenhändlers ist seit dem 1.1.2020 im Gesetz aber klar geregelt.
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  • Rechtsformwahl bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien
    Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien (z.B. Bürogebäude oder Kaufhäuser) empfiehlt es sich, nicht nur wirtschaftliche und (gesellschafts-)rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch steuerliche Überlegungen anzustellen.
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  • EuGH: Energieabgabenvergütung nur für Produktionsbetriebe
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Vorabentscheidungsfragen zur Energieabgabenvergütung entschieden.
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  • Tageweise Vorsteuerkorrektur bei Immobilien
    Sollten Sie beim Kauf von Gebäuden oder im Rahmen von Gebäude-Großreparaturen Vorsteuern geltend gemacht haben, sind die Vorsteuerbeträge entsprechend zu korrigieren, wenn sich die unternehmerische Nutzung des Gebäudes ändert.
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  • Verpflichtende Korrektur des Jahressechstels
    Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1.1.2020 müssen Arbeitgeber mit der Auszahlung des letzten laufenden Bezuges im Kalenderjahr prüfen, ob die unterjährig lohnsteuerbegünstigt ausgezahlten sonstigen Bezüge mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr ausgezahlten laufenden Bezüge ausmachen.
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  • Anpassung von Geschäftsführerbezügen
    Üben Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ihre Tätigkeit entgeltlich aus und erhalten sie ein Geschäftsführergehalt, so könnte eine Anpassung des Geschäftsführergehalts an die aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrenzen für das Jahr 2020 angedacht werden.
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  • Vorteile der Unternehmensbewertung
    Den Unternehmenswert des eigenen Betriebes zu kennen stärkt die Verhandlungsmacht und kann in Gesprächen mit Banken und weiteren Fremdkapitalgebern ein großer Vorteil sein.
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  • Wer bekommt Auskunft aus dem Finanzstrafregister?
    Auskünfte aus dem Finanzstrafregister sind für finanzstrafrechtliche Zwecke allen Finanzstrafbehörden, Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, dem Bundesfinanzgericht sowie dem Bundesministerium für Finanzen zu erteilen.
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  • Corona Info
    Interne Vorgangsweise
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  • Corona Info
    Info 1 - Wer ist betroffen
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