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  • 10 Jahre Verjährung bei vorsätzlicher Abgabenverkürzung
    Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall fünf Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf zehn Jahre
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  • Auch Vereine unterliegen dem WiEReG
    Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor.
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  • Unentgeltliche Mitarbeiterbeteiligungen
    Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer ist ein steuerpflichtiger Sachbezug. Diese Steuerpflicht lässt sich aber vermeiden.
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  • Vergebührung von Geschäftsraummietverträgen
    Im Gegensatz zu Miet- und Pachtverträgen von Wohnobjekten (diese sind seit dem 11.11.2017 gebührenfrei) unterliegen Bestandverträge über Geschäftsräumlichkeiten nach wie vor einer Bestandvertragsgebühr, wenn darüber eine gebührenrechtlich maßgebliche Urkunde errichtet wurde. Die Höhe der Gebühr ist von den vertraglich vereinbarten Leistungen und von der Miet- bzw. Pachtdauer abhängig.
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  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenkkörben
    Geschenkkörbe enthalten neben Waren, die dem Umsatzsteuersatz von 20 % unterliegen, auch Erzeugnisse, die mit etwa 10 % zu versteuern sind. Dafür sind korrekte Rechnungen auszustellen.
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  • Steuerfreiheit für Corona-Zuschüsse
    Mit dem Beschluss des 3. Corona-Gesetzes wurde klargestellt, dass Zuschüsse im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise einkommensteuerfrei sind.
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  • Corona-Zulagen und -Bonuszahlungen bis € 3.000 steuerfrei
    Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.
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  • Steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona
    Neben den Bereichen Soforthilfe, Härtefallfonds, Corona Hilfs-Fonds, Kreditgarantien und Haftungen beinhaltet das Hilfspaket der Bundesregierung auch Steuerstundungen und Ratenzahlungen von zu entrichtenden Abgaben sowie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020.
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  • Corona und Pendlerpauschale
    Auch in Zeiten von Corona-bedingten Einschränkungen behalten Pendler weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale, selbst wenn sie die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - etwa wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung - weniger häufig zurücklegen.
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  • Corona Hilfs-Fonds - Antrag für Garantien und Fixkostenzuschuss stellen!
    Einen Teil des Hilfspakets zur Bewältigung der Corona-Krise bilden die Maßnahmen aus dem (€ 15 Milliarden umfassenden) Corona Hilfs-Fonds.
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