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  • Versteuerung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen
    Seit dem 1.4.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen der Immobilienertragsteuer. Erfasst von der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge.
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  • ÖGK-Information zum Abbau coronabedingter Beitragsrückstände
    Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das Zahlungsziel für coronabedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.
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  • Abgabenrechtliche Haftung von Geschäftsführern
    Bei mehreren Geschäftsführern kann eine klare Ressortverteilung die Haftung der einzelnen Geschäftsführer einschränken.
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  • Ausfallsbonus für Zimmervermieter und Wein-, Most- und Almausschank
    Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.
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  • Steuerfreie Tagesgelder für Dienstreisen?
    Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden. Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt abrechnet.
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  • Auswirkungen der Pandemie auf Liebhaberei
    Unlängst hat das Finanzministerium in den Liebhaberei-Richtlinien wichtige Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen.
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  • Gebührenpflicht bei Übertragung einer Immobilie gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes
    Neben ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Überlegungen empfiehlt es sich bei der Begründung eines Fruchtgenussrechts, auch etwaige gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.
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  • Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Photovoltaikanlagen
    Rückwirkend mit 1.1.2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom eingeführt.
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  • Steuerliches Wohlverhalten für Gewährung von COVID-19 Beihilfen
    Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren steuerlichem Wohlverhalten ab.
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  • ImmoESt-Befreiung bei Grundstückstausch
    Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat erstmals die Voraussetzungen der Befreiungsbestimmung für die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland konkretisiert.
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