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  • Hauptwohnsitzbefreiung nur bis 1.000 m²
    Das Bundesfinanzgericht hat die Ansicht der Finanzverwaltung, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nur bis zu 1.000 m² Grundstücksfläche zur Anwendung kommt, bestätigt.
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  • Gewinnplanung beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner
    Zu Jahresende ist es ratsam nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Wir haben für Sie einige Steuerspartipps zusammengestellt.
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  • Durch Gutachten bestimmte Abschreibungsdauer von Gebäuden
    Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied kürzlich zu einem Gutachten, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes aus dem Bauzustand abzuleiten ist, der sich aus dem Mauerwerk bzw. den konstruktiven haltbaren Bauteilen ergibt.
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  • Laufende Zahlungen in Reparaturfonds nicht sofort abzugsfähig
    Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat festgestellt, dass Zahlungen an den Reparaturfonds noch keine Werbungskosten darstellen. Erst der Abfluss aus dem Reparaturfonds kann als Werbungskosten angesetzt werden.
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  • Kleinunternehmerpauschalierung – Erhöhung der Umsatzgrenze ab 2023
    Seit 2020 besteht für Kleinunternehmer die Möglichkeit, im Bereich der Einkommensteuer eine neue Pauschalierung in Anspruch zu nehmen, sofern die jährlichen Umsätze nicht mehr als € 35.000 (netto) betragen. Ab 2023 wird diese Umsatzgrenze erhöht.
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  • Kreditzinsen und Kursverluste nach Betriebsaufgabe
    Aufwendungen, die nach Beendigung des Betriebes anfallen, sind bei Vorliegen eines Zusammenhanges mit der ehemaligen Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig.
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  • Umsatzgrenze bei Kleinstunternehmern im Versandhandel
    Bei Lieferungen von Kleinstunternehmern, deren Umsätze aus Versandhandelslieferungen und bestimmten sonstigen Leistungen € 10.000 pro Jahr nicht übersteigen, bleibt der Umsatz in dem Mitgliedstaat steuerbar, in dem die Beförderung beginnt, wobei der Unternehmer auf die Kleinstunternehmer-Stellung verzichten kann.
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  • Neue Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023?
    Mit 1.1.2023 ist mit einer Änderung der Pauschalierungsverordnung zu rechnen.
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  • Verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss
    Um einen Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen zu können, müssen sich die betreffenden Unternehmen vom 7.11.2022 bis 28.11.2022 im aws-Fördermanager für den Energiekostenzuschuss voranmelden.
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  • Arbeitskräfteüberlassung: Abzugsteuer und Quellensteuerentlastung
    Seit September 2022 gilt eine neue Verordnung, in der der Quellensteuerabzug und die Rückerstattung bereits gezahlter Abzugsteuer für nach Österreich überlassene Arbeitskräfte neu geregelt wird.
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