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  • Neues Start-Up-Förderungsgesetz
    Im Rahmen des Regierungsprogramms wurden bedeutende Veränderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen angekündigt, um Start-Ups und KMU zu stärken.
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  • Umsatzersatz und Minderung des Pachtentgelts
    Durch COVID-19 und die damit einhergehenden behördlichen Maßnahmen kam es immer wieder zu Betriebsschließungen, wodurch diverse Rechtsfragen im Bestandrecht aufgeworfen wurden.
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  • Versicherungsentschädigung ist sofortige Betriebseinnahme
    War ein durch Brand oder sonstiges Unglück zerstörtes Gebäude versichert, kann der Schaden in Höhe der Versicherungssumme kompensiert werden. Allerdings sind die Versicherungsentschädigungen sofort und zur Gänze ertragsteuerpflichtig.
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  • Vertragserrichtungskosten als Teil der GrESt-Bemessung
    Ob Vertragserrichtungskosten zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zählen, ist davon abhängig, wer den Rechtsanwalt oder Notar mit der Vertragserrichtung beauftragt hat.
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  • Abgabenfestsetzung und 10-jährige Verjährungsfrist
    Auch eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung bewirkt keine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre.
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  • Automatischer Austausch von Bankinformationen
    Kürzlich wurde die Liste der teilnehmenden Staaten, welche Finanzdaten an Österreich melden, vom Finanzministerium neu veröffentlicht.
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  • Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes
    Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss der scheidende Arbeitnehmer unter Umständen Ausbildungskosten des ehemaligen Arbeitgebers rückerstatten. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der neue Arbeitgeber die Aus- und Fortbildungskosten ersetzen, ohne dass dies der Lohnsteuer unterliegt.
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  • Rechnungsberichtigung unabhängig von Verjährung
    Die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung kann auch erfolgen, wenn für die ursprüngliche Steuerfestsetzung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
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  • Selbstberechnungskosten der ImmoESt sind abzugsfähig
    Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat die Auffassung vertreten, dass die Selbstberechnungskosten im Zusammenhang mit der ImmoESt unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
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  • Entnahme von Gebäuden und Baurechten zu Buchwerten
    Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll zukünftig aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2023 zum Buchwert – und damit einkommensteuerneutral – erfolgen.
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