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  • Welche Umsätze sind für Kleinunternehmer zu berücksichtigen?
    Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen bleiben für die Kleinunternehmergrenze außer Ansatz. Auch einige Umsatzarten werden dabei nicht berücksichtigt.
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  • Vorsätzliche Abgabenhinterziehung bei ausländischen Kapitaleinkünften
    Auch die Zahlung der Schweizer Abzugsteuer in Höhe von 35 % schließt den Vorsatz zur Abgabenhinterziehung nicht aus.
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  • Rückforderung von COVID-Hilfen
    Durch COVID-Hilfen geförderte Mietzinszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der COFAG rückgefordert werden.
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  • Einheitswert als GrESt-Bemessungsgrundlage verfassungskonform
    Einheitswerte können beim entgeltlichen, aber auch beim unentgeltlichen Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen innerhalb des begünstigten Personenkreises als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer dienen.
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  • Hauptwohnsitzbefreiung bei mehreren Wohnsitzen
    Das Bundesfinanzgericht urteilte, dass der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz ist, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen, wenn ein Steuerpflichtiger im zu beurteilenden Zeitraum mehr als einen Wohnsitz hat.
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  • Energiekostenausgleichsgesetz 2022
    Für den Zeitraum bis 2023 wurde die Vorausvergütung auf 25% des Vergütungsbetrags des vorangegangenen Vergütungszeitraumes angehoben.
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  • Abzugsfähigkeit von Spenden
    Wegen des Krieges in der Ukraine wollen viele die dortige Not durch eine Spende lindern. Dabei gilt es zu beachten, dass nur Spenden an bestimmte Einrichtungen steuerlich abgesetzt werden können.
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  • Versicherungsentschädigung für Brandschäden am Betriebsgebäude
    Eine Versicherungsentschädigung für die durch den Brand eingetretene Entwertung des Grundstücks unterliegt dem besonderen Steuersatz für Immobilienveräußerungen.
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  • Option zur Umsatzsteuer bei Geschäftsraummiete
    Wird eine vermietete Liegenschaft gekauft, entsteht zwischen dem Käufer und den Altmietern ein neues Mietverhältnis
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  • Befreiung von der ImmoESt beim Grundstückstausch
    Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
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