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  • Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen!
    Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.
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  • Coronabedingte Absonderung eines Arbeitnehmers
    Der Anspruch des Arbeitgebers auf Vergütung des fortgezahlten Entgelts umfasst auch die anteiligen Sonderzahlungen.
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  • Grunderwerbsteuer-Erstattung bei Eintritt auflösender Bedingungen
    Wenn Sie Grundstücke übertragen wollen, sollten Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir eine steueroptimale Übertragung vorbereiten können.
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  • Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung
    Der Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerung steht bei unmittelbar nachfolgender Aufnahme einer Beschäftigung nicht zu.
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  • Gesetzesänderung und Anwendungserlass für Konteneinschau
    Über jedes einzelne Auskunftsverlangen ist mit Beschluss zu entscheiden, wobei der Beschluss weder den Umfang noch den Inhalt des Auskunftsverlangens bestimmen noch das Auskunftsverlangen inhaltlich abändern kann.
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  • Gewinnfreibetrag 2021 optimal nutzen
    Vor dem Jahresende ist es ratsam zu prüfen, ob alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine Möglichkeit ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für Unternehmer ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der Arbeitnehmer erreicht wurde.
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  • Verteilung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
    Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre beantragen.
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  • Einschränkung der Steuerfreiheit von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
    Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
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  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers
    Bei einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen der Geschäftsführer persönlich zur Haftung für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden.
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  • Planungsrechnung für 2021
    Das Rechnungswesen ist überwiegend an der Vergangenheit orientiert. Für die Unternehmensführung sind aber vor allem die kommenden Entwicklungen entscheidungsrelevant. Eine Planungsrechnung kann neben ihrer betriebswirtschaftlichen Bedeutung auch für steuerliche Zwecke und Gestaltungen genutzt werden.
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WT Gruber Steuerberatung GmbH Salzburger Straße 5 4840 Vöcklabruck E-Mail: office(kwfat)wtgruber(kwfdot)at Tel.: +43 7672 24175
WT-Gruber Steuerberatung