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  • E-Rechnung ab 2025 in Deutschland verpflichtend
    In Deutschland dürfen ab 1.1.2025 Rechnungen zwischen Unternehmen nur mehr elektronisch ausgestellt werden.
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  • Erweiterung des Freiwilligenpauschales auf Kirchen
    Seit 1.1.2024 gibt es ein „Freiwilligenpauschale“ für Tätigkeiten, die ehrenamtlich an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Körperschaften des Privatrechts erbracht werden. Nun wird das Freiwilligenpauschale auch auf Tätigkeiten für gesetzlich anerkannte Kirchen ausgeweitet.
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  • Änderungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025
    Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 werden eine Inflationsanpassung vorgenommen sowie Maßnahmen gesetzt, die zur steuerlichen Entlastung führen sollen. Die Maßnahmen sind erstmalig bei der Veranlagung 2025 anwendbar.
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  • Investitionsmöglichkeiten vor Jahresende
    Sollten zu Jahresende Investitionen geplant sein, macht es Sinn, den Investitionsfreibetrag (IFB) sowie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge zu haben.
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  • Übertragung von direkten Leistungszusagen auf Pensionskassen
    Firmenpensionen, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter oder Führungskräfte zugesagt wurden, können diese in Pensionskassen auslagern. Damit zusammenhängende Erleichterungen wurden bis Ende 2025 verlängert.
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  • PKW-Privatnutzung
    Das Finanzamt veröffentlichte eine neue Kilometergeldverordnung. Bitte beachten Sie unbedingt die Anforderungen an ein Kilometergeld und beachten Sie, dass pauschal angesetzte Privatanteile NICHT mehr anerkannt werden. Ist das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt, werden automatisch die Sachbezüge angesetzt.
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  • Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
    Jüngst wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 verabschiedet. Im Finanzstrafrecht wurden mehrere Änderungen vorgenommen, die darauf abzielen, die Bekämpfung von Betrug effizienter zu gestalten.
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  • Grunderwerbsteuer: Erwerb eines Baugrundstücks und Errichtung eines Einfamilienhauses
    Baukosten für ein Einfamilienhaus auf einem neu erworbenen Grundstück sind nur dann nicht in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer als Bauherr auftritt.
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  • Nachweisführung: Wenn der Grundanteil von den pauschalen Werten abweicht
    Wird ein Grundstück zum Zweck der Vermietung erworben, ist der Kaufpreis steuerrechtlich auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen, um die Abschreibung des Gebäudes korrekt berechnen zu können. Jüngst hat das Bundesfinanzgericht (BFG) entschieden, auf welche Art und Weise der Nachweis zu führen ist, wenn von den pauschalen Werten laut Verordnung abgewichen werden soll.
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  • Überprüfung der Lohnverrechnung
    Die Unterlassung von stichprobenartiger Überprüfung der Lohnverrechnung kann zur Haftung des Geschäftsführers für Lohnabgaben führen.
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