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  • Regress gegenüber Gesellschaftern
    Bei Rechtsverhältnissen und Geschäften zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft muss immer auf Fremdüblichkeit geachtet werden. Andernfalls kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen und eine KESt-Belastung entstehen.
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  • Zurechnung von Einkünften bei Zuwendungsfruchtgenuss
    Wird beim Zuwendungsfruchtgenuss die Immobilie vor Einräumen des Fruchtgenusses unbefristet vermietet, sind die Mieteinkünfte beim Eigentümer zu besteuern. Wird die Immobilie erst danach – auf Risiko und Initiative des Fruchtgenussberechtigten – vermietet, sind die Einkünfte diesem zuzurechnen.
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  • Aufteilung des Kaufpreises beim Verkauf mehrerer Grundstücke
    Werden mehrere Grundstücke gleichzeitig an denselben Erwerber veräußert, hat die Aufteilung des Veräußerungserlöses großen Einfluss auf die steuerlichen Auswirkungen. Die vereinbarte Aufteilung des Kaufpreises kann zudem durch Behörden und Gerichte abgeändert werden.
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  • Neues Kurzarbeitsmodell
    Am 30.9.2023 traten sämtliche Sonderregeln für Kurzarbeit, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffen wurden, außer Kraft. Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer haben sich mit der Regierung auf ein neues Kurzarbeitsmodell ab 1.10.2023 geeinigt.
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  • Besteuerungsrecht bei Ruhebezügen von selbständigen Ärzten
    Wenn in Österreich ansässige Personen nach Pensionsantritt in einen anderen Staat ziehen, stellt sich die Frage, wie und wo die Pensionseinkünfte zu versteuern sind.
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  • Nach der Voranmeldung: Energiekostenzuschuss II
    Zur Unterstützung von Unternehmen in der Energiekrise hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss II beschlossen, der für den Zeitraum von 1.1.2023 bis 31.12.2023 gilt. Der dazugehörige Voranmeldezeitraum für Unternehmen ist mit Stichtag 2.11.2023 bereits abgeschlossen.
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  • ORF-Beitrag auch für Unternehmen
    Mit 1.1.2024 wurde die sogenannte GIS-Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Der Beitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen auch von Unternehmen zu entrichten.
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  • Änderungen bei der Altersteilzeit ab 1.1.2024
    Neben diversen anderen Anpassungen wird die Blockzeitvariante der Altersteilzeit mit Wirkung ab 1.1.2024 eingeschränkt und entfällt ab 1.1.2029 zur Gänze.
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  • Einschau in Bankkonten
    Wird vom Bundesfinanzgericht (BFG) eine Konteneinschau genehmigt, kann die Abgabenbehörde im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Nachschau in die „inneren Kontodaten“ eines Abgabepflichtigen Einsicht nehmen.
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  • Aliquotierung der Anpassung von Pensionen
    Es ist verfassungskonform, dass für die erste jährliche Anpassung von Pensionen eine Aliquotierung gilt, erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH).
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