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  • Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen!
    Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.
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  • Gesetzesänderung und Anwendungserlass für Konteneinschau
    Über jedes einzelne Auskunftsverlangen ist mit Beschluss zu entscheiden, wobei der Beschluss weder den Umfang noch den Inhalt des Auskunftsverlangens bestimmen noch das Auskunftsverlangen inhaltlich abändern kann.
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  • Coronabedingte Absonderung eines Arbeitnehmers
    Der Anspruch des Arbeitgebers auf Vergütung des fortgezahlten Entgelts umfasst auch die anteiligen Sonderzahlungen.
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  • Grunderwerbsteuer-Erstattung bei Eintritt auflösender Bedingungen
    Wenn Sie Grundstücke übertragen wollen, sollten Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir eine steueroptimale Übertragung vorbereiten können.
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  • Verteilung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
    Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre beantragen.
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  • Einschränkung der Steuerfreiheit von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
    Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
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  • Abzugsverbot von Werbungskosten für Einkünfte aus Kapitalvermögen
    In einer aktuellen Entscheidung beantwortete der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Frage, ob bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption auch Werbungskosten abgezogen werden können.
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  • Kann man seiner GmbH etwas schenken?
    Eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die GmbH ist nur unter den Voraussetzungen einer Umgründung möglich. Eine „Schenkung“ an die eigene GmbH kann hingegen zu massiven Steuerlasten führen.
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  • Umsatzsteuerliche Änderungen bei Werklieferungen in Deutschland
    Im Falle der Montagelieferung von ausschließlich eigenen Gegenständen ist eine Umsatzsteuer- Registrierung des Lieferanten in Deutschland erforderlich.
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  • Abriss eines gekauften Gebäudes
    Wenn ein Unternehmer oder Vermieter eine Liegenschaft erwirbt, auf der bereits ein Gebäude steht, so stellt sich oftmals die Frage, ob Abbruchkosten und der Wert des Gebäudes sofort als Aufwand abgeschrieben werden können oder aktiviert werden müssen.
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WT Gruber Steuerberatung GmbH Salzburger Straße 5 4840 Vöcklabruck E-Mail: office(kwfat)wtgruber(kwfdot)at Tel.: +43 7672 24175
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