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  • Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Photovoltaikanlagen
    Rückwirkend mit 1.1.2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom eingeführt.
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  • Steuerfreie Tagesgelder für Dienstreisen?
    Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden. Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt abrechnet.
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  • Steuerliches Wohlverhalten für Gewährung von COVID-19 Beihilfen
    Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren steuerlichem Wohlverhalten ab.
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  • Verlängerung der Stundungen, Ratenzahlungen und der Kurzarbeit
    Vom Parlament wurde die Verlängerung der Stundung von Steuern und Abgaben um weitere drei Monate bis 30.6.2021 beschlossen. Damit verschiebt sich auch die Möglichkeit des COVID- 19 Ratenzahlungsmodells um drei Monate nach hinten. Auch die Kurzarbeit wurde bis Ende Juni 2021 verlängert.
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  • Umsatzsteuerbefreiung von Ärzten
    Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch telefonisch erfolgen kann.
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  • Unterliegen COVID-19-Förderungen der Einkommensteuer?
    Durch die Vielzahl an unterschiedlichen COVID-19-Förderungen werden derzeit die Unternehmer intensiv gefordert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Förderungen im Allgemeinen sowie einiger ausgewählter COVID-19-Förderungen im Speziellen.
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  • Grenzüberschreitendes coronabedingtes Home-Office
    Bei Arbeitgebern, deren Dienstnehmer insbesondere aufgrund der derzeitigen COVID-19- Pandemie grenzüberschreitend im Homeoffice tätig sind, kann es zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen kommen.
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  • Empfängerbenennung: Keine unzumutbaren Aufträge!
    Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den wahren Empfänger von Zahlungen und damit über die Anerkennung von Betriebsausgaben zu vermeiden, sollten regelmäßig alle zumutbaren Abfragen hinsichtlich der eigenen Subunternehmer durchgeführt, ausgedruckt und archiviert werden.
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  • Vermietung von Immobilien einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer
    Ob bei der Vermietung von für den GmbH-Gesellschafter angeschafften bzw. hergestellten Immobilien durch die GmbH an den eigenen Gesellschafter Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist und der GmbH dafür zugleich auch der Vorsteuerabzug zusteht, hängt davon ab, ob die Überlassung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
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  • Versandhandel aus Drittstaaten ab 1.7.2021
    Um Chancengleichheit zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen aus dem Drittland bei der Belieferung von Privatpersonen mit Waren herzustellen, gelten ab 1.7.2021 neue Bestimmungen zum Einfuhr-Versandhandel, wobei hinsichtlich des Orts der Lieferung und damit dem Ort, an dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, das Bestimmungslandprinzip eingeführt wird.
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