To Dos für 2019

Folgende Punkte sind noch im Jahr 2019 zu beachten: Registrierkasse - Belegprüfung und Datenspeicherung - Elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken - Änderung Steuergesetze - erhöhte Anforderungen bei ig Lieferungen - Optimierung Gewinnfreibetrag

Registrierkasse


Die Daten der Registrierkasse sind regelmäßig (vierteljährlich) zu speichern. Weiters ist der letzte Beleg mit der Handy-App zu prüfen.


Elektronische Zustellung


Behördliche Schriftstücke an Unternehmer werden ab 1.1.2020 nur noch elektronisch zugestellt. Schaffen sie bitte rechtzeitig die technischen Voraussetzungen dafür. Diesbezüglich ist eine Registrierung im USP (Unternehmensservieportal) erforderlich.


Änderungen Steuergesetze


neue Grenze für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) - € 800,--
neue Grenze für Kleinunternehmer - € 35.000,--


Erhöhte Anforderungen bei ig Lieferungen


Voraussetzung für die Steuerfreiheit der ig Lieferung ist, dass die UID-Nummer des Empfängers bekannt ist und eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgegeben wird.
Weiters sind 2 einander nicht widersprechenden Nachweisen für die Beförderung / Versendung in einen anderen Mitgliedsstaat erforderlich (entweder 2 Nachweise der Kategorie A; oder 1 Nachweis Kategorie A und 1 Nachweis Kategorie B).

Kategorie a) CMR Frachtbrief, Konossement, Luftfracht Rechnung, Rechnung des Beförderers der Gegenstände

Kategorie b) andere Dokumente: Versicherungspolizze über die Beförderung / Versendung, Bankunterlagen, die die Bezahlung der Beförderung / Versendung belegen, im Bestimmungsland von einem Lagerhalter ausgestellte Quittung, die die Lagerung der Gegenstände bestätigt


Gewinnfreibetrag


Optimieren sie noch im laufen Jahr ihren Gewinnfreibetrag für 2019.