Selbst-Check für Energiekostenpauschale
Die Energiekostenpauschale soll Klein- und Kleinstunternehmern helfen, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Ob die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, können Unternehmer im Rahmen eines Selbst-Checks prüfen.
Förderungsfähige Unternehmen sind
- bestehende Unternehmen,
- mit Betriebsstätte in Österreich,
- deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens € 10.000 und höchstens € 400.000 beträgt,
- die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
- konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten.
- öffentliche Unternehmen,
- Gebietskörperschaften,
- Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft,
- freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Die Förderung beträgt
- für den Zeitraum 1.2. - 31.12.2022 mindestens € 410 € und maximal € 2.475
- für den Zeitraum 1. 2. - 30.9.2022 mindestens € 300 € und maximal € 1.800
- für den Zeitraum 1.10.- 31.12.2022 mindestens € 110 € und maximal € 675
Dagegen zielt die Energiekostenpauschale für Unternehmen darauf ab, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen, die die Förderungsuntergrenze von € 2.750 nicht erreichen.
Es besteht nun die Möglichkeit, einen Selbst-Check durchzuführen. Hier können Sie prüfen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Der Selbst-Check umfasst maximal 6 Fragen und ist unter www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check aufrufbar.
Die Förderung muss vom Unternehmer selbst beantragt werden. Der Steuerberater kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.