Energiekostenzuschuss - Voranmeldung via AWS Fördermanager zwischen 7. und 21.11.2022

Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise.

Die AWS hat nun – vorbehaltlich der finalen Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission – ein Info-Paket zum Energiekostenzuschuss mit weiteren Details zu den
Förderbedingungen und der geplanten Abwicklung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht.


Die AWS hat informiert, dass eine Voranmeldung für Unternehmen über die AWS-Homepage/ den
AWS-Fördermanager ab Montag, 7.11.2022 (Uhrzeit des Beginnes noch offen von der AWS) bis
21. November 2022 möglich sein wird.


Laut AWS sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:


- Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls 
   Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten
  hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit
  Erklärung dazu)
- Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
- die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei
  Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)


In der Folge erhält der Antragsteller eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum
(voraussichtlich eine Woche) für die formale Antragseinreichung im ASW-Fördermanager.

Weiters ist von der AWS auch geplant, eine Berechnungshilfe für eine erste Ermittlung der
voraussichtlichen Zuschusshöhe zur Verfügung zu stellen.


Die finalen Förderrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor.